AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

STUDIO POLANC · BDT Tanzschule · Inhaber Christian Polanc

 

Goethestraße 147 · 85055 Ingolstadt · Telefon 0841 920229 · info@studio-polanc.de

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE272078670 · Stand Oktober 2026 (Fassung vom 14. Oktober 2026)

 

1 Vertrag und Anmeldung

1.1 Geltung Diese AGB gelten für Tanzunterricht, Abonnements, Online-Angebote, Workshops, Veranstaltungen und Getränkeguthaben des STUDIO POLANC („Studio“). Tarif, teilnehmende Person, Beginn, Laufzeit, Beiträge und Leistungen ergeben sich aus der Buchung und Vertragsbestätigung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Neue AGB oder Preislisten ändern bestehende Verträge nicht automatisch. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Erstattungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

 

1.2 Abschluss Die Anmeldung vor Ort oder über die angebotenen Online-Buchungswege ist ein verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag entsteht mit dessen Annahme durch das Studio, insbesondere durch eine automatisch oder manuell versandte Buchungsbestätigung. Eine reine Eingangsbestätigung genügt nur, wenn sie zugleich ausdrücklich die Buchung bestätigt.

 

1.3 Beginn Unterrichtsberechtigung, Beitragspflicht und vereinbarte Erstlaufzeit beginnen am vereinbarten Monatsersten. Zuvor ausdrücklich gestattete Teilnahmen sind im zugesagten Umfang beitragsfrei; sie verlängern die Erstlaufzeit nicht und werden nicht vom ersten Monatskontingent abgezogen. Für diese Teilnahme gelten die einschlägigen Teilnahme-, Sicherheits- und Datenschutzregelungen bereits.

 

1.4 Minderjährige Erforderliche Zustimmungen der gesetzlichen Vertretung sind einzuholen. Vertragspartner und Zahlungspflicht werden bei Buchung festgehalten; die Zustimmung allein begründet keine persönliche Zahlungspflicht der gesetzlichen Vertretung.

 

1.5 Kontakt Kündigungen, Tarifwechsel, Pausen und andere Vertragsangelegenheiten können an info@studio-polanc.de oder die oben genannte Postanschrift gerichtet werden. Gesetzliche Zugangswege bleiben bestehen.

 

2 Persönliche Teilnahme und Identifikation

2.1 Personenbindung Abonnement, Besuche, Zusatzleistungen und Zugangsdaten gehören ausschließlich zur benannten teilnehmenden Person. Eine Übertragung oder Überlassung an Ehepartner, Angehörige, Freunde oder andere Personen ist auch bei Krankheit oder Urlaub ausgeschlossen. Beim Paartanz benötigt jede Person eine eigene Berechtigung. Ein Tanzpartnerwechsel ist möglich, wenn beide Personen für den betreffenden Kurs selbst teilnahmeberechtigt sind.

 

2.2 Identifikationsbild Für den regulären Check-in ist spätestens vor der ersten regulären Teilnahme grundsätzlich ein aktuelles, eindeutig erkennbares Einzelporträt im geschützten Mitgliederverwaltungssystem zu hinterlegen. Avatare, Gruppenbilder und fremde Bilder genügen nicht. Das Studio unterstützt bei der Hinterlegung. Das Bild dient ausschließlich befugten Mitarbeitenden zur Identitäts- und Berechtigungsprüfung; eine Sichtbarkeit für andere Mitglieder oder Werbenutzung ist damit nicht verbunden.

 

2.3 Alternative Prüfung Bei berechtigten Einwänden gegen die Bildspeicherung wird eine geeignete alternative Identitätsprüfung vereinbart. Bei fehlendem Bild erfolgt zunächst eine persönliche Kontrolle. Lässt sich auch dabei die Teilnahmeberechtigung nicht feststellen, darf die Teilnahme bis zur Klärung verweigert werden. Einzelheiten der Verarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

 

3 Unterricht und Jahresangebot

3.1 Betriebswochen Im flexiblen Paartanz und in Dance & Fit garantiert das Studio je Sparte mindestens 35 Betriebswochen mit regulärem Präsenzunterricht je zwölf aufeinanderfolgende Monate ab Vertragsbeginn bei durchgehend aktiver Mitgliedschaft. Eine Betriebswoche ist eine Kalenderwoche mit regulärem Unterricht und geeigneten Teilnahmemöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Kursberechtigung. Einzelveranstaltungen oder bloße Online-Inhalte zählen hierfür nicht. Zusätzlich angebotene Wochen sind innerhalb des Tarifs ohne Wochenaufschlag nutzbar.

 

3.2 Ferien und Feiertage Für Paartanz, Tanzkreise und Dance & Fit liegen reguläre Schließzeiten in den bayerischen Herbst-/Allerheiligen-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien sowie in vier Wochen der bayerischen Sommerferien. Die konkreten Zeiträume einschließlich der vier Sommerwochen stehen im vor Vertragsschluss zugänglichen Studiokalender. Beim Kindertanz gelten sämtliche bayerischen Schulferien und der jeweilige Kurskalender. An gesetzlichen Feiertagen am Standort findet nur ausdrücklich angekündigter Unterricht statt.

 

3.3 Gleichmäßige Monatsbeiträge Die Beiträge beruhen auf dem vereinbarten Jahresangebot einschließlich seiner Ferien, Feiertage und regulären Schließzeiten. Der Jahrespreis ist auf zwölf gleich hohe Monatsraten verteilt; bezahlt wird deshalb keine bestimmte Zahl von Terminen in jedem einzelnen Monat. Auch in vereinbarten unterrichtsfreien Zeiten werden die Raten fällig. Allein diese Zeiten begründen keinen Erstattungsanspruch. Die zugesagte Jahresleistung bleibt geschuldet; zusätzliche Ausfälle werden dadurch nicht abgegolten.

 

3.4 Kürzere Mitgliedschaft Die Jahreskalkulation verlängert keine Vertragsbindung. Bei kürzerer oder pausierter Mitgliedschaft gelten die im aktiven Zeitraum vorgesehenen Termine und Kontingente; die volle Jahresgarantie wird nicht auf einzelne Monate übertragen. Bei wirksamer Beendigung werden keine übrigen Jahresraten nachgefordert.

 

3.5 Kurswahl und Stufen Die Inhalte jeder Paartanzstufe durchlaufen einen in der Kursbeschreibung angegebenen Zyklus und beginnen anschließend erneut. Mitglieder wählen und wechseln ihre Stufe selbst innerhalb des gebuchten Angebots und können Paralleltermine sowie niedrigere Stufen besuchen. Für verschiedene Tänze sind unterschiedliche Stufen möglich. Lehrkräfte beraten zur Einstufung und können auch eine niedrigere Stufe empfehlen. Die Teilnahme bleibt an verfügbare Plätze und erforderliche Reservierungen gebunden; das Studio hält ein tatsächlich nutzbares Angebot im vereinbarten Umfang bereit. Für fest gebuchte Kinderkurse und Tanzkreise gilt die vereinbarte Gruppe.

 

3.6 Planänderungen und Ausfälle Aus sachlichen Gründen, etwa bei Erkrankung einer Lehrkraft, sind zumutbare Änderungen und gleichwertige Vertretungen möglich, soweit der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt. Feste Kurstermine bleiben grundsätzlich verbindlich; Ersatztermine werden rechtzeitig mitgeteilt. Erhebliche dauerhafte Änderungen erfordern eine Vereinbarung. Ausgefallene Termine belasten kein Besuchskontingent und zählen nicht als erbrachte Unterrichtseinheit.

 

3.7 Kleine Paartanzgruppen Bei weniger als vier anwesenden Paaren kann die Lehrkraft die Unterrichtseinheit auf 30 Minuten verkürzen.

 

3.8 Behördliche Schließungen Bei einer behördlich angeordneten Schließung, insbesondere wegen einer Epidemie, Pandemie oder Naturkatastrophe, informiert das Studio über Dauer, betroffene Leistungen und mögliche Alternativen. Für die Schließzeit kann Online-Unterricht als Ersatz vereinbart werden. Vor der ausdrücklichen Zustimmung erhält das Mitglied Angaben zu Kursen, Umfang, Zeiten, technischen Voraussetzungen, Preis und Anrechnung auf Kontingente beziehungsweise Jahresleistungen. Soweit vereinbart und tatsächlich erbracht, erfüllt dieser Unterricht die konkret ersetzten Präsenzleistungen. Ein pauschaler Ersatz durch beliebige Videos, Zustimmung durch Schweigen oder eine automatische Laufzeitverlängerung findet nicht statt. Ohne Ersatzvereinbarung gelten für nicht erbrachte Leistungen die gesetzlichen Regeln, insbesondere zur Beitragsbefreiung und Rückzahlung nach § 326 BGB.

 

4 Angebote und Besuchskontingente

4.1 Probestunde Eine unverbindliche Probestunde ist nach Anmeldung zu angebotenen Einstiegsterminen möglich. Workshops, Veranstaltungen und Tanzpartys sind nur bei ausdrücklicher Zusage eingeschlossen.

 

4.2 Paartanz Die folgenden Tarife umfassen die enthaltenen regulären Paartanzkurse einschließlich Salsa, Bachata und Discofox. Beiträge gelten pro Person und Kalendermonat.

 

TarifMonatsbeitragNutzung und Erstlaufzeit
Polanc Basic75 €Bis zu 5 Besuche; 12 Monate
Polanc Premium99 €Unbegrenzte Besuche; 12 Monate
Flex Basic89 €Bis zu 5 Besuche; monatlich kündbar
Flex Premium119 €Unbegrenzte Besuche; monatlich kündbar
Die Basic-Besuche können auf die enthaltenen Paartanz- und Spezialkurse verteilt werden. Ein zusätzlicher Besuch kostet bei gesonderter Buchung 12 €; automatische Zubuchungen erfolgen nicht. Persönlich ungenutzte Paartanzbesuche werden weder übertragen noch ausgezahlt. Monatsgrenzen sind kein frei einteilbares Jahresguthaben. Premium erlaubt unbegrenzte Besuche während des angebotenen Unterrichtsbetriebs, ohne Platzgarantie für einen bestimmten Einzeltermin.

 

4.3 Dance & Fit Das eigenständige Abo umfasst die enthaltenen regulären Solotanz- und Fitnesskurse, beispielsweise dancit®, Lady Latin und Line Dance. Die Kurswahl ist innerhalb des Angebots frei und nicht auf einen festen Wochenkurs beschränkt. Die Betriebswochengarantie gilt für die Sparte insgesamt, nicht für jedes einzelne Format.

 

TarifMonatsbeitragMonatskontingent
4 Besuche39 €4 Besuche
8 Besuche53 €8 Besuche
12 Besuche65 €12 Besuche
Unlimited85 €Unbegrenzt
Streaming ONLY39 €Vereinbarte Online-Leistungen ohne Präsenzteilnahme
4.4 Übertrag bei Dance & Fit Unverbrauchte Besuche des aktuellen Monats werden ausschließlich in den unmittelbar folgenden Kalendermonat übertragen und dort zuerst verbraucht. Sie verfallen am Ende dieses Folgemonats und werden nicht nochmals übertragen. Übertragbar sind daher höchstens vier, acht oder zwölf Besuche aus dem aktuellen Monatskontingent; Unlimited erzeugt kein Guthaben. Bei vereinbarter Pause bleiben Restbesuche bis zum Ende des ersten wieder aktiven Monats nutzbar. Ein Tarifwechsel beseitigt gültige Restbesuche nicht; nach Vertragsende besteht keine weitere Teilnahmeberechtigung. Persönlich ungenutzte Besuche werden nicht ausgezahlt.

 

4.5 Dance & Fit als Zusatz Vier zusätzliche Dance-&-Fit-Besuche kosten zum Paartanz-Abo monatlich 23 € im Polanc- und 29 € im Flex-Tarif, unabhängig von Basic oder Premium. Für den Übertrag gilt Ziffer 4.4. Die Kontingente beider Sparten sind getrennt. Die Option beginnt am vereinbarten Monatsersten, ist separat mit einem Monat Frist kündbar und endet spätestens mit dem Hauptabo. Sie verlängert dessen Laufzeit nicht. Beim vereinbarten Übergang zu Flex steigt der Zusatzpreis von 23 € auf 29 €; beide Preise und der Wechselzeitpunkt werden vor Buchung ausgewiesen. Eine eigenständige Dance-&-Fit-Mitgliedschaft entsteht dadurch nicht.

 

4.6 Kindertanz Für 45 € monatlich wird ein fester wöchentlicher Kurs mit mindestens 35 Unterrichtseinheiten je zwölf Monate ab Vertragsbeginn bei durchgehend aktiver Mitgliedschaft gebucht. Die Einheit dauert entsprechend der Kursbeschreibung, nicht automatisch 60 Minuten. Vier Termine in jedem Monat werden nicht zugesagt. Erforderliche Ersatztermine sichern die Jahresleistung. Persönliches Fernbleiben begründet keinen zusätzlichen Unterrichtsanspruch; Ersatzbesuche sind nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Für dasselbe Kind kann ein zweiter fester Wochenkurs mit ebenfalls mindestens 35 jährlichen Einheiten für zusätzlich 25 € monatlich gebucht werden. Diese Option ist separat mit einem Monat Frist kündbar und endet spätestens mit dem Hauptabo. Sommerfest und angekündigte Showtage sind Zusatzangebote während der Mitgliedschaft und ersetzen keine garantierte Einheit.

 

4.7 Bestehende Tanzkreise Neue Tanzkreismitgliedschaften werden nicht angeboten. Bestehende Tanzkreise finden je nach gesonderter Vereinbarung wöchentlich mit 50 Minuten Unterricht oder vierzehntägig mit zwei Einheiten à 50 Minuten und einer zusätzlichen Pause statt; die Pause zählt nicht zur Unterrichtszeit. Bei durchgehend aktiver Mitgliedschaft werden je zwölf Monate ab Vertragsbeginn mindestens 36 Termine à 50 Minuten im wöchentlichen Modell oder 20 Doppeltermine mit jeweils zweimal 50 Minuten im vierzehntägigen Modell garantiert. Die Vergütung richtet sich nach dem für den jeweiligen Tanzkreis vereinbarten Angebot; eine später veröffentlichte Preisliste ändert den Beitrag nicht automatisch. Andere Kursangebote sind nur bei entsprechender Vereinbarung eingeschlossen. Bestehende günstigere Vertragsrechte bleiben bestehen.

 

4.8 Zählung und Zusatzleistungen Ein gesondert ausgewiesener Kurstermin zählt als ein Besuch, zwei Einheiten als zwei Besuche. Die Vergütungszählung eines Kooperationspartners richtet sich nach dessen Bedingungen. Reservierungen erfolgen über die Community oder das Office; Verhinderungen sollen frühzeitig gemeldet werden. Eine zusätzliche Nichterscheinensgebühr wird hier nicht vereinbart. Privatstunden, Academy, gesonderte Workshops, zeitlich begrenzte Kurse und Veranstaltungen sind nur bei ausdrücklicher Zusage im Abo enthalten; ansonsten gelten die separat gebuchten Leistungen, Termine und Preise.

 

5 Laufzeit und Kündigung

5.1 Polanc Die Erstlaufzeit beträgt zwölf Monate. Eine Kündigung ist mit einem Monat Frist zu deren Ende möglich. Ohne Kündigung oder ausdrücklichen Neuabschluss läuft das Abo unbefristet zum bereits bei Abschluss fest vereinbarten Flex-Folgepreis weiter: Basic 89 € statt 75 €, Premium 119 € statt 99 € monatlich, gegebenenfalls zuzüglich des Zusatzpreises nach Ziffer 4.5. Folgepreis und Zeitpunkt stehen vor Abschluss in der Buchungsübersicht und anschließend in der Bestätigung. Nach der Erstlaufzeit ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar, ohne zusätzliche Monatsendbindung.

 

Ein weiteres Polanc-Abo über zwölf Monate zum dabei vereinbarten Preis erfordert eine ausdrückliche neue Vereinbarung einschließlich Beginn, Ende und Flex-Folgepreis. Schweigen oder Weiternutzung genügt nicht. Bei nahtlosem Anschluss fällt kein zwischenzeitlicher Flex-Monat an.

 

5.2 Flex und Streaming Flex läuft unbefristet und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar. Für Streaming ONLY gilt die ausdrücklich gebuchte Erstlaufzeit, ohne solche Vereinbarung monatliche Kündbarkeit. Eine vereinbarte Erstlaufzeit kann mit einem Monat Frist zum Ende gekündigt werden; danach gilt unbefristete Fortführung mit jederzeit einem Monat Kündigungsfrist.

 

5.3 Tanzkreise und eigenständige Dance-&-Fit- und Kinder-Abos Die vereinbarte Erstlaufzeit beträgt 24 Monate ab Leistungsbeginn, endet jedoch spätestens 24 Monate nach Vertragsschluss. Bereits währenddessen besteht ein zusätzliches vertragliches Kündigungsrecht ohne Begründung und ohne Ablösezahlung mit einem Monat Frist zum Ende jedes Kalenderquartals, also zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. Unabhängig davon kann mit einem Monat Frist zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Danach läuft der Vertrag unbefristet weiter und ist jederzeit mit einem Monat Frist kündbar; eine Bindung an Quartalsenden besteht dann nicht mehr. Die Zusatzoptionen nach Ziffern 4.5 und 4.6 behalten ihre gesonderte monatliche Kündbarkeit. Altverträge werden nur durch eine wirksame Vereinbarung umgestellt; günstigere bestehende Kündigungsrechte bleiben erhalten.

 

5.4 Erklärung Kündigungen sind in Textform, insbesondere per E-Mail, sowie über die bereitgestellte Online-Kündigungsfunktion möglich. Maßgeblich ist der Zugang. Das Studio bestätigt Eingang und Beendigungszeitpunkt; die Wirksamkeit hängt nicht von dieser Bestätigung ab. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung bestehen zusätzlich.

 

5.5 Tarifwechsel Basic kann zum nächsten Monatsersten ohne neue Erstlaufzeit auf Premium umgestellt werden. Premium zu Basic ist im Polanc-Abo mit einem Monat Vorlauf frühestens zum Ende der vereinbarten Erstlaufzeit, im Flex-Tarif zum Monatsersten mit einem Monat Vorlauf möglich. Flex zu Polanc erfordert eine ausdrückliche neue Zwölfmonatsvereinbarung. Vergangene Monate werden nicht rückwirkend günstiger; geänderte Zusatzpreise werden vor dem Wechsel ausgewiesen.

 

5.6 Fair Pay Ein Polanc-Abo kann ohne gesetzlichen Kündigungsgrund mit einem Monat Frist vorzeitig beendet werden. Dafür werden die aktiven Vertragszeiten rückwirkend zum bei Abschluss vereinbarten Flex-Vergleichspreis derselben Leistungsstufe berechnet. Die Differenz beträgt bei den genannten Preisen 14 € je Basic-Monat, 20 € je Premium-Monat und gegebenenfalls 6 € je Monat der Zusatzoption. Gezahlte Beiträge werden angerechnet; Teilmonate werden zeitanteilig und Tarifwechsel nach Leistungszeiträumen berechnet. Kostenfreie Vorab-Teilnahmen und Pausen zählen nicht mit. Die Nachzahlung ist auf die bis zum frühestmöglichen ordentlichen Vertragsende verbleibenden Beiträge begrenzt. Weitere Gebühren oder rückwirkende Preiserhöhungen fallen nicht an. Bei gesetzlichem Widerruf oder berechtigter außerordentlicher Kündigung entsteht keine Fair-Pay-Nachzahlung.

 

6 Pausen und Ruhezeiten

6.1 Kostenfreie Flex-Pause Flex-Mitglieder können ihre Mitgliedschaft für volle Kalendermonate beitragsfrei pausieren. Innerhalb von jeweils zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten sind insgesamt höchstens drei Pausenmonate zulässig, verteilt auf maximal zwei Ruhezeiträume. Ein Ruhezeitraum umfasst mindestens einen vollen Kalendermonat. Beginn und Dauer der Pause sind spätestens sieben Kalendertage vor dem ersten Pausenmonat in Textform mitzuteilen; eine Verlängerung ist spätestens sieben Kalendertage vor dem ursprünglich vorgesehenen Wiederbeginn mitzuteilen und nur innerhalb der genannten Höchstgrenzen möglich. Während der Pause ruhen Beitragspflicht, Teilnahmeberechtigung, zugehörige Online-Leistungen und eine gebuchte Dance-&-Fit-Zusatzoption; neue Besuchskontingente entstehen nicht. Unabhängige andere Abonnements bleiben aktiv. Nach der Pause gelten die bisherigen Vertragsbedingungen ohne neue Mindestlaufzeit fort. Kündigungen bleiben während der Pause möglich; ihre Fristen werden durch die Pause nicht verlängert. Weitergehende Pausen können in begründeten Ausnahmefällen individuell vereinbart werden.

 

6.2 Krankheit Bei krankheitsbedingter Teilnahmeunfähigkeit kann gegen geeigneten ärztlichen Nachweis ohne Diagnose eine beitragsfreie Ruhezeit vereinbart werden. Die Ruhezeit umfasst grundsätzlich volle Kalendermonate und soll bei Vereinbarung mit einem konkreten Beginn und Ende festgelegt werden. Ist die Dauer der Erkrankung bei Vereinbarung nicht verlässlich absehbar, kann zunächst ein geeigneter Zeitraum festgelegt und die Ruhezeit bei fortbestehender Teilnahmeunfähigkeit gegen erneuten oder fortgeltenden geeigneten Nachweis verlängert werden. Während der Ruhezeit ruhen Beitragspflicht, Teilnahmeberechtigung, zugehörige Online-Leistungen und eine gebuchte Dance-&-Fit-Zusatzoption; neue Besuchskontingente entstehen nicht. Für gültige Restbesuche aus Dance & Fit gilt Ziffer 4.4. Bei bestehenden Tanzkreisen kann in begründeten Einzelfällen eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. Urlaub und gewöhnliche private oder berufliche Verhinderung begründen bei gebundenen Abos kein zusätzliches Ruherecht.

 

6.3 Verschiebung beim Polanc-Abo Wird auf Wunsch des Mitglieds eine krankheitsbedingte Ruhezeit innerhalb der Polanc-Erstlaufzeit vereinbart, wird als Bestandteil dieser Vereinbarung deren Ende um die vereinbarte Ruhedauer verschoben. Vor Zustimmung werden Ruhezeit, neues Ende der Erstlaufzeit, Kündigungstermin und neuer Beginn des Flex-Folgepreises konkret mitgeteilt und in Textform bestätigt. Es entsteht keine neue zwölfmonatige Bindung. Die Verlängerung setzt die ausdrückliche Zustimmung zu dieser Ruhevereinbarung voraus. Gesetzliche Kündigungsrechte werden dadurch nicht ausgeschlossen. Für Flex oder bereits unbefristet fortgeführte Verträge entsteht keine Mindestlaufzeit; für andere Abos wird hier keine automatische Verlängerung vereinbart. Behördliche Schließungen richten sich ausschließlich nach Ziffer 3.8.

 

7 Zahlung, Rücklastschriften und Beitragsanpassung

7.1 Beiträge Preise sind Endpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer. Abrechnung und Kontingente beziehen sich auf Kalendermonate. Abobeiträge werden am Monatsersten im Voraus per SEPA-Lastschrift eingezogen. Persönliches Fernbleiben entbindet bei bereitgestellter Leistung nicht von der Zahlung. Endet der Vertrag wirksam innerhalb eines bezahlten Monats, wird zeitanteilig abgerechnet und ein überzahlter Betrag erstattet. Gesonderte Kurse und Veranstaltungen sind zum mitgeteilten Zeitpunkt, spätestens zum ersten Termin, zu bezahlen.

 

7.2 Rücklastschriften Bei einer vom Zahlungspflichtigen zu vertretenden Rücklastschrift kann das Studio die tatsächlich entstandenen, erforderlichen externen Bank- und Zahlungsdienstleisterkosten verlangen. Zusätzlich wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben; dem Zahlungspflichtigen bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

7.3 Anpassung von Mitgliedsbeiträgen

(1) Voraussetzungen und Symmetrie: Das Studio ist berechtigt, die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) durch einseitige Erklärung anzupassen, wenn sich die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung maßgeblichen Gesamtkosten nach Vertragsschluss nachweislich und nicht nur unerheblich erhöhen. Nach denselben Maßstäben ist das Studio zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet, wenn sich diese Gesamtkosten nach Vertragsschluss verringern.

(2) Maßgebliche Kostenelemente: Für die Ermittlung der Gesamtkostenentwicklung werden ausschließlich tatsächlich eingetretene, nachvollziehbare und nicht vom Studio selbst vermeidbar verursachte Veränderungen der folgenden Kostengruppen berücksichtigt: Lohn- und Gehaltskosten für Lehrkräfte und Personal einschließlich gesetzlicher Sozialabgaben, Raum- und Mietnebenkosten, Energiekosten, Gebühren für Musiklizenzen und Verwertungsgesellschaften (insbesondere GEMA), Kosten für IT-, Buchungs- und Mitgliederverwaltungssoftware, Kosten der Zahlungsabwicklung sowie zwingende gesetzliche Abgaben und Gebühren.

(3) Saldierung und Verbot der Gewinnerhöhung: Kostensteigerungen in einzelnen Kostengruppen dürfen nur insoweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch rückläufige Kosten in anderen der genannten Kostengruppen ausgeglichen werden (Saldierung). Entsprechende Gesamtkostensenkungen sind im selben Umfang zugunsten des Mitglieds weiterzugeben. Die Anpassung darf das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht zulasten des Mitglieds verschieben und nicht zu einer zusätzlichen Gewinnerhöhung des Studios führen.

(4) Turnus, Viermonatsfrist und Ankündigung: Das Studio überprüft die Kostenentwicklung regelmäßig, höchstens jedoch einmal innerhalb von zwölf Monaten. Eine Beitragserhöhung ist erstmals nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss zulässig und darf höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Das Studio informiert das Mitglied mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (zum Beispiel per E-Mail) über den neuen Beitrag, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie die konkreten Gründe und nachvollziehbaren Berechnungsgrundlagen der Anpassung.

(5) Sonderkündigungsrecht: Im Falle einer Beitragserhöhung nach dieser Ziffer ist das Mitglied berechtigt, den Vertrag unabhängig von einer noch laufenden vereinbarten Mindest- oder Erstlaufzeit kostenfrei und ohne Nachberechnung nach Ziffer 5.6 (Fair Pay) in Textform bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht, die Frist und die Folgen einer Nichtausübung weist das Studio in der Anpassungsmitteilung ausdrücklich hin. Kündigt das Mitglied nicht fristgerecht, gilt der angepasste Beitrag ab dem mitgeteilten Zeitpunkt. Das Recht des Mitglieds, die Billigkeit der Anpassung nach § 315 Absatz 3 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen, bleibt unberührt.

(6) Umsatzsteuer: Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes sowie das auf zwingenden gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben beruhende Entstehen oder Entfallen einer Umsatzsteuerpflicht auf die vereinbarte Leistung berechtigen bei einer Mehrbelastung und verpflichten bei einer Minderbelastung zur gesonderten Anpassung des Beitrags im Umfang der tatsächlichen steuerlichen Veränderung. Gegenüber Verbrauchern gilt eine solche Erhöhung frühestens nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss; § 29 UStG bleibt unberührt. Führt der Wegfall einer gesetzlichen Steuerbefreiung zu einer Beitragserhöhung, steht dem Mitglied auch insoweit das kostenfreie Sonderkündigungsrecht nach Absatz 5 zu.

(7) Vereinbarte Folgepreise: Der bereits bei Vertragsschluss ausdrücklich und betragsmäßig vereinbarte Übergang vom Polanc-Tarif in den Flex-Folgepreis nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffern 4.5 und 5.1) stellt keine Preisanpassung im Sinne dieser Klausel dar und bleibt hiervon unberührt; nach Wirksamwerden des Flex-Folgepreises findet diese Ziffer 7.3 auch auf das fortgeführte Vertragsverhältnis Anwendung.

 

7.4 Erneute Anmeldung Bei einem echten Neuabschluss innerhalb von sechs Monaten nach einer Kündigung kann eine Reaktivierungsgebühr von 50 € vereinbart werden, wenn sie vor Abschluss ausdrücklich als Preisbestandteil ausgewiesen wird. Sie gilt nicht bei Pause, Tarifwechsel oder nahtlosem erneutem Polanc-Abschluss.


 

8 Kooperationen und Check-in

8.1 Eigenbeitrag Für Angebote etwa mit EGYM Wellpass oder Hansefit werden Partner, Berechtigung, Leistungen, fester Eigenbeitrag und Laufzeit ausdrücklich vereinbart. Es gibt keine besuchsabhängige Staffelung oder Mindestteilnahmepflicht.

 

8.2 Mitwirkung Mitglieder weisen ihre persönliche Berechtigung nach, melden deren Änderung oder Wegfall unverzüglich und führen bei tatsächlicher Teilnahme den vorgesehenen Check-in durch. Der erfolgreiche Check-in ist auf Verlangen vorzuzeigen. Fremde Berechtigungen und Check-ins ohne Teilnahme sind unzulässig. Technische Störungen sind unverzüglich zu melden; das Studio prüft zulässige Ersatznachweise oder Korrekturen. Fremde Fehler werden dem Mitglied nicht ohne eigenes Verschulden zugerechnet.

 

8.3 Pflichtverstöße Bei schuldhaften Verstößen benennt das Studio den Mangel und fordert zur Abhilfe beziehungsweise künftigen Einhaltung auf. Erhebliche oder wiederholte schuldhafte Verstöße können nach den Voraussetzungen des § 314 BGB, erforderlicher Abmahnung oder Abhilfefrist und Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung auch während der Erstlaufzeit rechtfertigen. Seltene Teilnahme allein ist kein Pflichtverstoß und führt weder zur Nachforderung entgangener Partnervergütung noch zur automatischen Beitragserhöhung.

 

8.4 Ende der Berechtigung oder Kooperation Es gelten hierfür wirksam vereinbarte Bedingungen und gesetzliche Rechte. Das Studio informiert über Folgen und Fortführungsangebote. Ein reguläres Abo oder ein höherer Eigenbeitrag benötigt eine wirksame Vereinbarung; die Bezeichnung als freiwillige Kooperation allein eröffnet kein freies Kündigungsrecht während einer zugesagten Laufzeit.

 

9 Speisen, Getränke und Getränkeguthaben

9.1 Verzehr Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen grundsätzlich nicht verzehrt werden. Ausgenommen sind Wasser in Fitnesskursen sowie notwendige gesundheitliche Ausnahmen und die Versorgung kleiner Kinder; diese sollen mit dem Personal abgestimmt werden. Für den Verkauf gelten die ausgewiesenen Preise und gesetzlichen Jugendschutzvorschriften.

 

9.2 Guthaben Getränkepakete werden separat erworben und sind kein Abonnement. Zahlbetrag und gutgeschriebener Getränkewert werden vor dem Kauf ausgewiesen. Ein Bonus ist die Differenz zwischen beiden Beträgen. Getränke werden zu den bei Bestellung ausgewiesenen Preisen vom Guthaben abgebucht. Die Beendigung oder Pause eines Tanzabos lässt bezahltes Getränkeguthaben unberührt.

 

9.3 Auszahlung Auf Wunsch wird der noch unverbrauchte bezahlte Anteil ausgezahlt. Zahlbetrag und Bonus werden bei jeder Nutzung anteilig verbraucht. Der Auszahlungsbetrag entspricht deshalb dem Restguthaben multipliziert mit dem Verhältnis von Zahlbetrag zu ursprünglichem Getränkewert. Bei 20 € Getränkewert für 18 € werden beispielsweise 90 % des Restguthabens ausgezahlt. Für mehrere Käufe erfolgt die Berechnung paketweise; das älteste Guthaben wird zuerst verbraucht. Eine Bearbeitungsgebühr fällt nicht an. Ein ausschließlich kostenlos gewährter Bonus wird nicht ausgezahlt; gesetzliche Rückabwicklungsansprüche bleiben bestehen.

 

9.4 Nachweis und Gültigkeit Für die Zuordnung genügt ein geeigneter Kauf-, Zahlungs- oder Kontonachweis. Für bezahltes Guthaben wird keine zusätzliche verkürzte Verfallsfrist vereinbart; es gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln. Abweichende Bedingungen ausschließlich kostenloser Aktionsguthaben werden bei Gewährung mitgeteilt.

 

10 Hausordnung und Haftung

10.1 Sicherheit Sicherheits- und Ordnungsanweisungen des Personals sind zu beachten. Ungeeignetes Schuhwerk, insbesondere Grobprofil, Metallabsätze oder Schuhe ohne ausreichenden Halt, ist auf Tanzflächen nicht gestattet; kursbezogene Ausnahmen sind möglich. Teilnehmende berücksichtigen ihre gesundheitlichen Voraussetzungen und vermeiden konkrete Gefahren für sich oder andere. Die Verantwortung des Studios für ordnungsgemäßen Unterricht bleibt bestehen.

 

10.2 Störungen Bei erheblichen Störungen oder Gefährdungen, etwa Gewalt, Beleidigungen oder alkoholbedingter Beeinträchtigung, darf die weitere Teilnahme an der betroffenen Einheit untersagt werden. Weitere Maßnahmen richten sich nach dem Gesetz; vorausgezahlte Beiträge verfallen nicht pauschal.

 

10.3 Haftung Das Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, die die Vertragsdurchführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Mitglieder regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Haftung bleibt unberührt.

 

10.4 Garderobe und Aufsicht Eine gesonderte Verwahrung mitgebrachter Gegenstände wird nur ausdrücklich vereinbart; Ziffer 10.3 bleibt anwendbar. Bei Kinderkursen besteht die vereinbarte Betreuung während des Unterrichts. Gesetzliche Vertreter sorgen für rechtzeitige Übergabe und Abholung. Eine Betreuung außerhalb der Unterrichtszeit bedarf gesonderter Absprache; gesetzliche Schutz- und Aufsichtspflichten bleiben bestehen.

 

11 Community, Aufnahmen und Online-Inhalte

11.1 Zugang Mitglieder erhalten den persönlichen Community- und Online-Zugang ihres Tarifs. Bei technischen Problemen unterstützt das Office Buchungen und Verwaltung. Streaming ONLY umfasst die beschriebenen Online-Leistungen ohne Präsenzteilnahme. Inhalte, Abrufdauer und Zugangszeiten richten sich nach der Buchung. Ergänzende Online-Angebote sind bei aktivem Abo auch während geplanter Schließzeiten nutzbar, soweit im Tarif vorgesehen; als Ersatz für ausgefallenen Präsenzunterricht gilt Ziffer 3.8.

 

11.2 Aufnahmen Eigene Foto-, Ton- und Videoaufnahmen einschließlich Aufzeichnungen von Online-Unterricht benötigen die Zustimmung des Studios und müssen die Rechte betroffener Personen wahren. Aufnahmen und Veröffentlichungen durch das Studio erfolgen nur auf zulässiger Rechtsgrundlage; erforderliche Einwilligungen werden separat eingeholt. Der Vertrag enthält keine pauschale Werbeeinwilligung. Deren Verweigerung beeinträchtigt die Teilnahme nicht.

 

11.3 Materialien Geschützte Unterrichtsmaterialien, Videos und Choreografien sind nur im vereinbarten Umfang persönlich nutzbar. Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Verwertung benötigen die erforderliche Erlaubnis; allgemeine Tanzschritte und frei nutzbare Kenntnisse werden nicht pauschal geschützt.

 

11.4 Daten und digitale Leistungen Die Datenverarbeitung richtet sich nach Gesetz und gesonderter Datenschutzerklärung. Eine Profillöschung ist keine automatische Vertragskündigung und vernichtet keine gesetzlichen Rechte an erworbenen Inhalten. Freiwillige Zusatzfunktionen dürfen zugesagte Leistungen nicht ohne Rechtsgrundlage entziehen. Gesetzliche Rechte bei digitalen Produkten, insbesondere zu Mängeln und erforderlichen Aktualisierungen, bleiben bestehen.

 

12 Veranstaltungen und Schlussbestimmungen

12.1 Veranstaltungen Für separat gebuchte Workshops, Kurse, Bälle und Veranstaltungen gelten die vereinbarten Termine und Leistungen. Persönliches Fernbleiben begründet allein keine Erstattung. Freiwilliger Umtausch oder Rückgabe wird nur bei Zusage angeboten. Bei Absage durch das Studio wird die ausgefallene Leistung erstattet; ein geeigneter Buchungs- oder Zahlungsnachweis genügt. Bei Verlegung bleiben gesetzliche Rechte bestehen.

 

12.2 Termingebundene Freizeitangebote Ein gesetzliches Widerrufsrecht entfällt nur unter den Voraussetzungen des § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB, insbesondere bei entsprechend gebuchten Einzelveranstaltungen mit festem Termin. Eine Abo-Laufzeit allein wird nicht pauschal als Ausschlussgrund behandelt.

 

12.3 Recht und Wirksamkeit Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingenden Verbraucherschutzes des gewöhnlichen Aufenthaltsstaats, soweit anwendbar. Die gerichtliche Zuständigkeit folgt dem Gesetz. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gelten an deren Stelle die gesetzlichen Regeln; der übrige Vertrag bleibt nach Maßgabe des Gesetzes wirksam.

 

13 Widerrufsbelehrung

Die folgende Belehrung gilt für Verbraucher bei widerruflichen Verträgen über unsere Unterrichts- und Online-Dienstleistungen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Für gesetzlich vom Widerruf ausgeschlossene termingebundene Freizeitdienstleistungen gilt Ziffer 12.2.

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, STUDIO POLANC, Inhaber Christian Polanc, Goethestraße 147, 85055 Ingolstadt, Telefon 0841 920229, E-Mail info@studio-polanc.de, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online über die mit „Vertrag widerrufen“ bezeichnete Funktion auf der Online-Benutzeroberfläche ausüben, über die Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel durch eine E-Mail, unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ausdrücklich beitragsfrei zugesagte Vorab-Teilnahmen werden dadurch nicht nachträglich kostenpflichtig.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

 

An: STUDIO POLANC, Inhaber Christian Polanc, Goethestraße 147, 85055 Ingolstadt, E-Mail: info@studio-polanc.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 

Dienstleistung: ____________________________________________________

 

Bestellt am: _______________________________________________________

 

Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________

 

Anschrift des/der Verbraucher(s): _____________________________________

 

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Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Mitteilung auf Papier:

 

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Datum: ___________________________________________________________

 

(*) Unzutreffendes streichen.